Digitalisierung und Patentschutz: So schützen kleine und mittelständische Unternehmen ihre IT-Innovationen

Die IT-Branche lebt von stetiger Weiterentwicklung und Innovation. Dank des einfachen Zugangs zu digitaler Infrastruktur können auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihre Visionen Realität werden lassen und so teilweise sogar den Big Playern Konkurrenz machen. Neue Technologien und innovative Prozesslösungen werden damit zum primären Kapital und sind dadurch gleichzeitig mehrfach bedroht. Um sich vor Betriebsspionage, Ideendiebstahl und Plagiaten bestmöglich zu schützen, müssen Unternehmen sowohl technische als auch juristische Maßnahmen ergreifen. Durch das im Juni 2023 eingeführte EU-Einheitspatent, gibt es mittlerweile eine zusätzliche rechtliche Option und Alternative zum herkömmlichen nationalen Patentschutz.

Innovationen im IT-Bereich als Erfolgsfaktor

Kaum eine Branche ist so von der Innovation getrieben wie der IT-Sektor. Nicht nur ist für den Erfolg am Markt eine fortlaufende Optimierung der eigenen Produkte nötig, auch Trends und disruptive Neuheiten müssen berücksichtigt werden. Derzeit bietet vor allem das Themenfeld der KI viel Potenzial und zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen möchten sich selbstverständlich ihr Stück vom Kuchen sichern. Daher nehmen selbst junge Start-ups derzeit viel Geld in die Hand, um zur großen Konkurrenz aufzuschließen, oder sogar mit völlig neuen Lösungen an den Start zu gehen. Trotz der Innovationsfreude stehen Unternehmen auch vor Herausforderungen, wenn es um die Sicherung der eigenen Innovationen geht. Insbesondere die Cybersicherheit, aber auch juristische Fragen sollten daher ganz oben auf der Liste stehen.

Wettbewerbsvorteile müssen gesichert werden

Technische Innovationen haben im Zeitalter der umfassenden Digitalisierung einen besonders hohen Stellenwert. Sie sind nötig, um sich von der Konkurrenz abzuheben und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Genau deshalb sollte beim Schutz des geistigen Eigentums nicht gespart werden. So sind ausreichende Maßnahmen oft eine Grundvoraussetzung dafür, dass Investoren überhaupt dazu bereit sind, einem Unternehmen Geldmittel oder den Zugang zu gewissen Ressourcen zu gewähren. Besteht die hohe Gefahr, dass eine unternehmenseigene Entwicklung geklaut und kopiert wird, fühlen sich sowohl Risikokapitalgeber als auch Kreditinstitute abgeschreckt. Zudem kann eine gut geschützte Innovation auch als attraktive Grundlage für einen kooperativen Wissensaustausch mit anderen Unternehmen dienen.

Technische und juristische Schutzmaßnahmen

Mittelständische Unternehmen sind von digitaler Industriespionage in besonders hohem Maße betroffen. Das liegt auch an jahrelangen Versäumnissen bei der Cybersicherheit. Es fehlt oft sowohl an den nötigen technischen Maßnahmen als auch an einer entsprechenden Sensibilisierung der Mitarbeiter. Immer öfter greifen Cyberkriminelle auf die Taktik des Social Engineerings zurück, bei dem Angestellte geschickt getäuscht und manipuliert werden. So erhalten Angreifer Passwörter, wichtige Informationen und Daten, mit denen sich diese Zugang zum Firmennetzwerk verschaffen. Diesem Risiko können Unternehmen beispielsweise mit mehrstufigen Authentifizierungsverfahren sowie der personalisierten Vergabe von Nutzerrechten entgegenwirken. Darüber hinaus tragen selbstverständlich auch rein technische Maßnahmen wie Verschlüsselungen, der Verzicht auf leicht angreifbare Verbindungsprotokolle (z. B. Bluetooth) und regelmäßige Backups zur Sicherheit bei.

Ein weiteres Standbein bilden rechtliche Instrumente, die eine unerwünschte Replikation eigener Produkte und Technologien verhindern sollen. An erster Stelle steht dabei das Patent, welches seinem Besitzer exklusive, kommerzielle Nutzungsrechte einräumt. Im Hinblick auf die IT-Branche sind damit in der Regel Patente für programmbezogene oder computerimplementierte Erfindungen gemeint. Konkret kann es sich dabei um Softwarealgorithmen, Hardwareentwicklungen oder neuartige Datenverarbeitungsmethoden handeln. Voraussetzung für ein Patent ist, dass die Erfindung ein spezifisches technisches Problem löst und einen Neuheitswert hat – also selbst keine Kopie darstellt.

EU-Einheitspatent als neue Patentschutz-Option

Bisher standen deutschen Innovatoren für die Patentierung zwei Optionen offen: Zum einen das nationale Patent und zum anderen ein europäisches Patent nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Bei einem nationalen Patent prüft das Deutsche Patent- und Markenamt, ob die Patentfähigkeit gegeben ist. Außerdem wird, unabhängig vom Prüfungsvorgang, automatisch ein Gebrauchsmuster in das Register aufgenommen. Da die Anerkennung eines Patents in anderen europäischen Ländern gesondert für den jeweiligen Staat beantragt werden muss, entpuppt sich der Patentschutz so schnell als sehr kostspielig und kompliziert. Abhilfe sollte das EPÜ schaffen, bei dem die zuständige Stelle ein europäisches Patent vergibt. Dieses sog. „Bündelpatent“ stellt rechtlich jedoch eine Sammlung aus vielen nationalen Einzelpatenten dar. Die einzelnen Staaten können zudem Gebühren für die Verlängerung des nationalen Patents erheben.

Seit dem 01. Juni 2023 gibt es allerdings noch eine weitere Alternative: das europäische Einheitspatent. Wie bereits beim EPÜ-Patent ist auch hier das Europäische Patentamt für die Prüfung und Erteilung zuständig. An den eigentlichen Abläufen und Prozessen ändert sich dadurch nur wenig. Entscheidender ist, dass das erteilte Patent ohne Einschränkung in allen am Patentsystem teilnehmenden EU-Staaten gilt. So ist ggf. nur noch eine Ergänzung durch nationale Patente für weitere und Nicht-EU-Staaten notwendig. Experten raten Unternehmen dazu, sich zu diesem Thema möglichst frühzeitig beraten lassen, damit potenzielle Rechtsstreitigkeiten mit einer effektiven Patentstrategie abgewehrt werden können. Dazu ist auch ein detaillierter Nachweis der Urheberschaft im Entwicklungsprozess ratsam. Unternehmen sollten außerdem klare Richtlinien für die Verwendung von Open-Source-Software festlegen, um Konflikte rund um die Lizenzbedingungen zu vermeiden.


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