Das Jahresende naht: Dies sollten IT-Freelancer über den Jahresabschluss wissen

Spätestens wenn sich das Geschäftsjahr dem Ende nähert, stellt sich die Frage, ob und wie ein Jahresanschluss anzufertigen ist. Welche Besonderheiten müssen berücksichtigt werden und was ist ein Jahresabschluss eigentlich? Erfahren Sie, was Sie als IT-Freelancer beachten müssen.

Eine Definition: Der Jahresabschluss

Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres verstanden. Unternehmen und Unternehmer stellen in dem Bericht dar, welcher Erfolg zu verzeichnen ist. Im Jahresabschluss enthalten sind eine Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung, der Abschluss der Buchhaltung und die Prüfung der Dokumente. Außenstehende können anhand des Jahresabschluss die aktuelle Lage des Unternehmens bewerten. Von Interesse ist der Jahresabschluss unter anderem hinsichtlich der Unternehmensprüfung, der Besteuerung und der Gewinnung von Investoren.

Rechtliche Grundlagen vom Jahresabschluss

§ 242 HGB definiert, dass ein Jahresabschluss folgende Teile beinhalten muss:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Optional: Lagebericht

Laut § 264 HGB ist für Kapitalgesellschaften ein Anhang zu ergänzen.

Freiberufler und kleine Gewerbetreibende müssen keinen Jahresabschluss erstellen. Es ist in den meisten Fällen ausreichend, eine Einnahmenüberschussrechnung anzufertigen. Um in diesem Punkt Sicherheit zu gewinnen, sollten Sie Rücksprache mit dem Finanzamt halten und in Erfahrung bringen, ob in Ihrem Fall ein Jahresabschluss gefordert wird.

Besteht die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses?

Neben der Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses kann auch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben sein. Für IT-Freelancer liegt eine solche Veröffentlichungspflicht zumeist nicht vor. Vor allem größere Kapitalgesellschaften, Versicherungen, Kreditinstitute und Genossenschaften sind zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet. Der Jahresabschluss wird von Wirtschaftsprüfern geprüft und im Bundesanzeiger sowie im Handelsregister veröffentlicht.

Besonderheiten des Jahresabschlusses von IT-Freelancern

IT Freelancer werden unter steuerlichen Gesichtspunkten als Selbstständige behandelt. Ob eine Bilanz und somit ein ordentlicher Jahresabschluss im definitionsmäßigen Sinne erstellt werden muss, entscheidet das Finanzamt. Verfügen die IT-Freelancer über Unternehmenskapital oder Anlagen, dann kann eine Bilanz gefordert werden. Handelt es sich um Gründer, dann ist im Allgemeinen eine Einnahmen-Überschussrechnung ausreichend. Die Frage, ob und wie viele Angestellte vorhanden sind, ist ein weiterer Einflussfaktor auf die Forderung nach einem Jahresabschluss.

Wie stelle ich als IT-Freelancer eine Einnahmenüberschussrechnung auf?

In der Einnahmenüberschussrechnung stellen Sie die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber. Sie summieren auf, welche Einnahmen Sie während des Geschäftsjahres erzielt haben. Sie ermitteln, welche Ausgaben Sie während des Geschäftsjahres getätigt haben. Wichtig ist, dass Sie für alle Einnahmen und alle Ausgaben einen Beleg besitzen. Sie müssen den Sachverhalt nachweisen können. Bei den Belegen handelt es sich beispielsweise um Rechnungen, Kontoauszüge oder Quittungen. Die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben ergibt den Gewinn. Die Nutzung von Software im Unternehmen ist von Vorteil, um alle Vorgänge zu dokumentieren und jederzeit abrufen zu können.

Was ist ein Saldo?

In der Buchführung wird die Differenz aus der Sollseite und der Habenseite eines Kontos als Saldo bezeichnet. Die einzelnen Konten erfassen Geschäftsvorfälle. Sie sind fester Bestandteil im Rechnungswesen und in der Buchführung. Es handelt sich im Prinzip um Tabellen, die Zuwächse und Abgänge verzeichnen. Unterschieden wird nach Passivkonten und Aktivkonten, was zu entsprechenden Regeln hinsichtlich der Buchung von Geschäftsvorfällen führt.

Die Bezeichnungen und die Nummerierungen der Konten sind unabhängig von der Unternehmensbrache festgelegt:

Einteilung der Konten in zehn Kontoklassen:

  • Kontoklasse 0 0001-0999 Anlagevermögen
  • Kontoklasse 1 1000-1999 Umlaufvermögen
  • Kontoklasse 2 2000-2999 Eigenkapital
  • Kontoklasse 3 3000-3999 Fremdkapital
  • Kontoklasse 4 4000-4999 Betriebliche Erträge
  • Kontoklasse 5 5000-5999 Betriebliche
  • Kontoklasse 6 6000-6999 Betriebliche Aufwendungen
  • Kontoklasse 7 7000-7999 Weitere Erträge und Aufwendungen
  • Kontoklasse 8 8000-8999 frei
  • Kontoklasse 9 9000-9999 Vortragskonten, statistische Konten

Bildnachweis: https://pixabay.com/de/photos/mann-schreiben-planen-schreibtisch-593333/ (Zugriffsdatum: 14.12.2021)

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